Kurzzeitpflege - Diakonie Markneukirchen – Pflegeheim Haus Ölbaum

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Kurzzeitpflege

Manchmal dauert es – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – noch ein paar Tage bis man wieder allein zu Hause zurechtkommt. Deshalb bieten wir im „Haus Ölbaum“ vier Einzelzimmer für Kurzzeitpflegegäste an. Alle Angebote der vollstationären Pflege können auch von den Kurzzeitpflegegästen genutzt werden (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Beschäftigungsprogramm der Ergotherapie, etc.).

 Wer kann die Kurzzeitpflege
      nutzen?

Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Kurzzeitpflege ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit in den Graden 1 bis 5. Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zu den Formalitäten der Antragstellung beraten wir Sie gerne.

 Wie erfolgt die Aufnahme?

Vor Vertragsabschluss erhalten Sie von uns ein Anmeldeformular, verschiedene Informationsmaterialien zum Einzug und einen Mustervertrag. Vor der Aufnahme findet ein ausführliches Pflegegespräch zusammen mit der Pflegedienstleiterin statt, um Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen und die benötigte Pflege zu besprechen.

 Wie lange kann die Kurzzeitpflege genutzt werden?

Im Jahr besteht für 28 Tage diese Möglichkeit. Die Tage müssen nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden, sondern können nach individuellen Wünschen verteilt werden.

 Verhinderungspflege

Bei vielen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, kommt es vor, dass sie vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden pflegerisch versorgt werden können. Zum Beispiel, wenn die pflegenden
Angehörigen Urlaub machen wollen. Sie können sich problemlos erholen und neue Kräfte sammeln. Die pflegebedürftigen Menschen, denen sie zu Seite stehen, sind im „Haus Ölbaum“ bestens aufgehoben,
nehmen an unseren Aktivitäten teil und werden sofort in die Hausgemeinschaft integriert.



Verhinderungspflege bietet sich zum Beispiel an,

  • wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten.
  • wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten.
  • wenn pflegende Angehörige in Kur gehen möchten.
  • um Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt.

Die Kosten für den Pflegeaufwand übernimmt die Pflegekasse für maximal vier Wochen im Kalenderjahr.
 
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