Kurzzeitpflege
Auch pflegende Angehörige möchten sich gerne einmal im Urlaub erholen oder sind durch andere Gründe vorübergehend an der Pflege gehindert. Deshalb bieten wir in unserer Einrichtung 4 Einzelzimmer für Kurzzeitpflegegäste an. Alle Angebote der vollstationären Pflege können auch von den Kurzzeitpflegegästen genutzt werden (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Beschäftigungsprogramm der Ergotherapie).
Wer kann die Kurzzeitpflege nutzen?
Wie erfolgt die Aufnahme?
Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Kurzzeitpflege ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit in den Graden 2 bis 5. Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zu den Formalitäten der Antragstellung beraten wir Sie gerne.
Vor Vertragsabschluss erhalten Sie von uns ein Anmeldeformular, verschiedene Informationsmaterialien zum Einzug und einen Mustervertrag. Anschließend findet ein ausführliches Pflegegespräch zusammen mit der Pflegedienstleiterin statt, um Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen und die benötigte Pflege zu besprechen.
Wie lange kann die Kurzzeitpflege genutzt werden?
Im Jahr besteht für 56 Tage die Möglichkeit eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Für diesen Zeitraum übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Tage können nach ihren individuellen Wünschen aufgeteilt werden.